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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Gengenbach
Hinweis:
Das Amtsgericht Gengenbach ist am 27.03.2025 aufgrund Eröffnungsfeierlichkeiten nicht besetzt.
In Eilfällen wenden Sie sich bitte unter der Durchwahl 07834 86515 0 oder per E-Mail (poststelle@agwolfach.justiz.bwl.de) an das Amtsgericht Wolfach.
Wiedereröffnung mit Tag der offenen Tür
Das Amtsgericht und der Polizeiposten Gengenbach präsentieren sich in neuem Glanz
Das Amtsgericht und der Polizeiposten Gengenbach feiern am 27. März 2025 offiziell die Wiedereröffnung ihres gemeinsamen Dienstgebäudes in der Grabenstraße. Voller Freude sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihr komplett neu renoviertes Arbeitsumfeld zurückgekehrt. Während den umfangreichen Sanierungsarbeiten wurde einiges an Flexibilität von ihnen abverlangt. So hat das Amtsgericht zeitweise seinen Sitz ins Kloster Gengenbach verlegt und dort verhandelt, während das Team des Polizeipostens interimsweise beim Polizeirevier Offenburg untergebracht war. Dennoch waren die für Gengenbach zuständigen Polizistinnen und Polizisten stets präsent und durchgehend ansprechbar. Unter Federführung des Amts Freiburg von Vermögen und Bau Baden-Württemberg sind die Instandsetzungsarbeiten nach längerer Zeit nun abgeschlossen. Und das Warten hat sich gelohnt:
Neben Brandschutzmaßnahmen, der Anpassung der standardisierten Sicherheitsbestimmungen glänzen die Diensträume mit neuem Anstrich, neuen Sanitätsbereichen und neuer Möblierung. Neben einer aufwendigen elektronischen Modernisierung stand insbesondere auch ein barrierefreier Zugang für Besucherinnen und Besucher im Vordergrund der Baumaßnahmen, sodass das charmante Sandsteingebäude zukunftsgerichtet bestens ausgestattet ist. Doch nicht nur die Beschäftigten sollen Grund zur Freude haben. Die Bürgerinnen und Bürger aus Gengenbach und Umgebung sind herzlich eingeladen, am 27. März 2025 sich die neu gestalteten Räumlichkeiten anzuschauen. Zwischen 14 Uhr und 18 Uhr stehen die Türen des Amtsgerichts und des Polizeipostens offen. Hierbei können nicht nur der Sitzungssaal des Amtsgerichts und die auf neuesten Stand gebrachten Arbeitsbereiche des Polizeipostens von innen betrachtet werden, überdies wird den Besucherinnen und Besuchern ein kleines Rahmenprogramm geboten.
Um 15.00 Uhr gibt es zum Beispiel im Sitzungssaal des Amtsgerichts Einblicke in den Ablauf einer Strafverhandlung. Um 16.30 Uhr bietet das Amtsgericht gemeinsam mit den Betreuungsvereinen SkF und SKM und der Betreuungsbehörde des Landratsamtes eine Informationsveranstaltung zum Thema Betreuungsrecht an. Interessierte können sich hierbei wertvolle Hinweise zu dieser allgegenwärtigen und wichtigen Angelegenheit einholen und Fragen stellen.
Neben verschiedenen Einsatzfahrzeugen werden auch dienstliche Ausrüstungsgegenstände der Polizei zur Schau gestellt und viel Wissenswertes rund um den Polizeiposten Gengenbach präsentiert. Das Referat Prävention verdeutlicht anhand eines Alkoholparcours mit Alkoholbrille die Gefährlichkeit von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Ferner werden medienwirksame Polizeieinsätze der letzten Jahre sowie das tägliche Einsatzgeschehen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipostens vorgestellt. Auch die kleinen Besucher kommen hierbei nicht zu kurz und dürfen sich überraschen lassen.
Die Mitarbeitenden des Amtsgerichts und Polizeipostens Gengenbach freuen sich auf viele interessierte Besucherinnen und Besucher.
Hinweis
Das Amtsgericht Gengenbach befindet sich wieder in der Grabenstraße 17, 77723 Gengenbach.
Telefon/Fax/Mail
- Telefonzentrale: 07803 / 9637-0
- Telefax: 07803 / 9637-30
- E-Mail:
poststelle@aggengenbach.justiz.bwl.de
- kein fristwahrender Eingang ! -
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Achtung, Änderungen im Zahlungsverkehr zum 01.09.2019:
Das Ministerium für Justiz und für Europa Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 03.05.2019 darüber informiert,
dass Zahlungen mit Scheck ab dem 01.09.2019 nicht mehr zulässig sind.
Die elektronische Kostenmarke ist seit dem 22.08.2018 in Baden-Württemberg als weitere Zahlungsmöglichkeit zugelassen.
Insbesondere beim elektronischen Rechtsverkehr bietet dieses moderne Zahlungsmittel Vorteile gegenüber den bisherigen
Zahlungsmöglichkeiten. Auch für eilbedürftige Verfahren, die einen Kostenvorschuss erfordern, eignet sich die elektronische
Kostenmarke.
Der Erwerb von elektronischen Kostenmarken (über frei wählbare Beträge) erfolgt über einen bedienerfreundlichen Webshop
mit Warenkorbfunktion auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php). Als Zahlungsarten
stehen Kreditkarte oder Überweisung zur Verfügung.
Nach Artikel 2 der Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Verordnung zur Einschränkung des baren Zahlungsverkehrs in
der Justiz vom 05.08.2018 sind Scheckzahlungen ab 01.09.2019 auf die wenigen Fälle beschränkt, in denen spezialgesetzliche
Bestimmungen (z. B. § 69 Absatz 2 ZVG) Scheckzahlungen ausdrücklich vorsehen. In allen anderen Fällen werden Scheckzahlungen
ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein; eine Vorlage an die Landesoberkasse ist nicht mehr zulässig.
